Spendenbescheinigung

Version 1.1 von Merle Hollmann am 2024/08/26 14:01

Das Wichtigste vorab: formell wird die Spendenbescheinigung “Zuwendungsbestätigung” genannt. Unter diesem Namen findest du dafür passende Infos und ggf. Formulare. Nur gemeinnützige Vereine können überhaupt Spendenbescheinigungen ausstellen. Spenden können in der Steuererklärung abgesetzt werden, wenn eine Spendenbescheinigung vorliegt. Abzusetzen sind rund 20 Prozent der Jahreseinkünfte.  

Es wird zwischen Groß- und Kleinspenden unterschieden. Handelt es sich bei einer Spende um einen Betrag unter 300 Euro, wird meistens keine Spendenbescheinigung benötigt. Hier reicht dem Finanzamt in der Regel eine Buchungsbestätigung der Bank. Folgende Infos sind bei einer Kleinspende für das Finanzamt wichtig: 

  • Name und Kontonummer von Empfänger*in & Spender*in 
  • Betrag (in Euro) & Buchungstag 
  • Steuerbegünstigter Zweck 
  • Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt 

Großspende 

Hierfür gibt es eine gesetzliche Vorlage, die ihr hier finden könnt: www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do