Gemeinnützige Ziele

Version 1.1 von Merle Hollmann am 2024/08/26 14:05

Ziel eines gemeinnützigen Vereins ist die Förderung eines gemeinnützigen Zwecks. Die Voraussetzungen dafür sind in der Abgabenordnung geregelt. Im § 52 der Abgabenordnung findet sich eine Liste mit gemeinnützigen Zwecken. Der gemeinnützige Zweck muss in der Vereinssatzung klar benannt sein. Darüber hinaus müssen konkrete Maßnahmenthumb_down zur Umsetzung des gemeinnützigen Zwecks aufgeführt werden. Die Finanzämter haben (leider innerhalb Deutschlands teilweise unterschiedliche) genaue Anforderungen an die jeweiligen Formulierungen. 

Quelle: www.deutsches-ehrenamt.de/vereinsrecht/gemeinnuetzigkeit-verein/#:~:text=Ziel%20eines%20gemeinnützigen%20Vereins%20ist,der%20Vereinssatzung%20klar%20benannt%20sein.