Der nicht eingetragene Verein
Version 6.1 von Merle Hollmann am 2024/09/04 14:13
Der Verein wird auch als die “Mutterrechtsform” (also als die Ursprungsform) der Körperschaften bezeichnet.
§§ 21 ff. BGB / Vereinsgesetz: „Ein Verein ist eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.“
Man kann zwischen dem eingetragenen und dem nicht eingetragenen Verein unterscheiden. Wie sich ein nicht eingetragener Verein definieren lässt, was ihn auszeichnet und was die Vor- und Nachteile sind, erfahrt ihr nun.
Der nicht eingetragene Verein
Der nicht eingetragene Verein ...
Vor- und Nachteile des nicht eingetragenen Vereins
Vorteile | Nachteile |
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