Verbände und Verbandsarbeit

Version 4.4 von Merle Hollmann am 2024/09/10 11:06

Als Verband werden Zusammenschlüsse von (überwiegend) juristischen Personen bezeichnet, die gemeinsame Interessen und Ziele verfolgen. Ein Verband hat die Aufgabe, die Interessen der Mitglieder gegenüber Staat, Politik, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit und den Mitgliedern selbst zu vertreten. 

Im Amateurmusikbereich gibt es den Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO), der diese Aufgabe für alle Belange der Amateurmusik übernimmt. 

"Verlässlich, engagiert und parteipolitisch unabhängig vertritt der BMCO die Interessen von über 14 Millionen Menschen, die in ihrer Freizeit Musik machen. Nach außen berät und informiert der BMCO Politik und Öffentlichkeit und ist nach innen Anlaufstelle für 21 bundesweit tätige weltliche und kirchliche Musikverbände mit ca. 100.000 Ensembles. Ziele unserer Arbeit sind, das Musizieren in der Breite zu sichern und zu fördern, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu verbessern und die gesellschaftliche Sichtbarkeit der Amateurmusik zu stärken." (BMCO)

Was ist ein Verband?

Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen einem Verein und einem Verband - jeder Verband ist also gleich auch ein Verein. Als Verband wird daher nur ein Verein bezeichnet, dessen Mitglieder ausschließlich oder zumindest weit überwiegend juristische - also keine natürlichen - Personen sind. Es handelt sich meist um einen Verein, der andere Organisationen wie Unternehmen oder Vereine als Mitglieder hat. Daher gibt es für den Verband als solchen keine eigene Rechtsform.

Dachverband

Als Dachverband bezeichnet man den Zusammenschluss von einzelnen Organisationen oder auch Verbänden, die sich thematisch einander zuordnen lassen und die gleichen Ziele verfolgen. Er kann gemeinnützig sein, selbst wenn einzelne Mitgliedskörperschaften nicht gemeinnützig sind.

Verbände in Hamburg

Referenzen