Daten von Ensemblemitgliedern
Datenschutz ist ein zentrales Thema für Ensembles, denn jedes Ensemble muss die Daten aller Mitglieder verwalten. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß euer Ensemble ist, ob gemeinnützig, als eingetragener Verein oder nicht rechtsfähig. Die Datenschutz-Grundverordnung ist auf alle Ensembles anwendbar.
Im Folgenden findet ihr kompakt zusammengefasst, was es insbesondere zu beachten gilt, wenn man mit personenbezogenen Daten agiert. Das umfasst alles von Fotos von Konzerten, über Texte auf der Ensemblewebseite bis zu internen Mitgliederdaten.
Daten auf unserer Vereinswebseite
Das Datenschutzrecht sieht es vor, dass die Vereinswebseite, die besuchende Person zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Verwendung und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung der Daten informiert. Es ist also wichtig, eine hinreichende Datenschutzerklärung auf der Website gut sichtbar einzustellen, die in leicht verständlicher Weise erläutert, welche Daten im Rahmen der Nutzung der Internetseite erfasst werden, was mit diesen geschieht und welche entsprechenden Rechte die Nutzer der Seite haben.
Cookies
Als Cookie bezeichnet man die Informationen, die eure Website auf dem Computer/Smartphone des Betrachters zwischenspeichert.
Wenn eure Webseite Cookies verwendet, müsst ihr den Nutzer*innen die Möglichkeit bieten, diese abzulehnen. Dies klappt zum Beispiel mit einem Cookie-Banner. Das ist besonders wichtig, denn: Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung vorliegt.
Impressum
Ein Impressum mit eueren Kontaktangaben ist zwingend notwendig.
Daten auf unseren Veranstaltungen
Wenn ihr ein Konzert veranstaltet, gibt es je nach Personengruppe, besondere Arten des Datenschutzes.
Konzertteilnehmende
Konzertteilnehmende, die nicht aktiver Bestandteil eures Vereins sind, wie zum Beispiel Solist*innen, die euch nur für das Konzert unterstützen etc. gehen für das Konzert einen Vertrag mit euch ein. Dieser muss nicht schriftlich erfolgen. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Verwendung von personenbezogenen Daten. Über all das, wofür ihr die Daten nutzt, müsst ihr die Konzertteilnehmenden informieren. Außerdem sollte die Datenverarbeitung auf ein Minimum beschränkt sein.
Besucher*innen
Wenn Menschen eine Konzertkarte für euer Konzert kaufen, gehen sie damit eine Art Vertrag mit euch ein. Die Daten, die ihr beim Verkauf der Konzertkarten bekommt, dürfen ausschließlich für Zwecke des Konzertes genutzt werden und dürfen nicht gespeichert werden.
Fotos auf unserer Veranstaltung
Mitgliederdaten
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Daten auf den Social Media Kanälen
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Referenzen