Buchhaltung

Version 3.1 von Merle Hollmann am 2024/09/10 11:44

Buchhaltung blabla 

Buchführungspflicht blabla 

Verschiedene Arten 

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, abgekürzt EÜR genannt, ist eine vereinfachte Form der Buchhaltung. Es handelt sich um eine Form der einfachen Gewinnermittlung, die man beim zuständigen Finanzamt abgeben muss. Kurz gesagt stellt man bei der EÜR die Einnahmen und Ausgaben des Vereines gegenüber: 

Einnahmen - Ausgaben = Gewinn 

Zu beachten sind in jedem Falle die verschiedenen Steuern, gerade wenn ihr als gemeinnütziger Verein tätig seid, seid ihr von einigen Steuern befreit. Außerdem gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen und Ausgaben werden erst in dem Moment verbucht, wenn das Geld auch wirklich auf dem Konto ankommt bzw. wenn das Geld abgebucht wird - also abfließt. 

Achtung! Es ist sehr wichtig, dass ihr bei eurer EÜR auf die verschiedenen Sphären achtet. Jede Einnahme und Ausgabe muss der entsprechenden Sphäre zugeordnet werden. Hier könnt ihr nochmal nachlesen, was es mit den vier Sphären auf sich hat. 

Bilanzierung

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Wichtige Begriffe

Es gelten die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung: 

  • Nachvollziehbarkeit: Die Buchhaltung muss für jemanden, der sich mit Buchhaltung auskennt, verständlich sein. Am besten wird klar und übersichtlich gearbeitet werden, damit die Zusammenhänge nachvollziehbar sind.
  • Richtigkeit: Die Buchführung muss der Realität entsprechen. 
  • Nachprüfbarkeit: Belege müssen aufbewahrt werden, damit die Richtigkeit der Angaben nachgewiesen werden kann.
  • Vollständigkeit: Alle Ein- und Ausgaben und sonstige Vorgänge müssen vollständig, mit entsprechendem Datum, erfasst werden.
  • Zeitnahe Erfassung: Es ist wichtig, auf die zeitnahe Erfassung achtzugeben, damit einen nicht kurz vor Jahresabschluss um die Ohren fliegt.
  • Unveränderbarkeit: Jede Änderung muss protokolliert werden, damit Manipulation ausgeschlossen werden kann. 

Referenzen

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