Wiki-Quellcode von Gemeinnützige Ziele

Zuletzt geändert von Merle Hollmann am 2024/09/15 19:11

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Merle Hollmann 2.1 1 Ziel eines gemeinnützigen Vereins ist die Förderung eines gemeinnützigen Zwecks. Die Voraussetzungen dafür sind in der Abgabenordnung geregelt. Im § 52 der Abgabenordnung findet sich eine Liste mit gemeinnützigen Zwecken. Der gemeinnützige Zweck muss in der Vereinssatzung klar benannt sein. Darüber hinaus müssen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des gemeinnützigen Zwecks aufgeführt werden. Die Finanzämter haben (leider innerhalb Deutschlands teilweise unterschiedliche) genaue Anforderungen an die jeweiligen Formulierungen.
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5 //Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist mit Sorgfalt recherchiert, sowie durch Quellennachweise belegt, und soll als Orientierungshilfe dienen, indem er bei der Entlastung eures Ehrenamtes mit grundlegenden rechtlichen Anhaltspunkten unterstützt. Es wird dabei jegliche Form der Haftung bzgl. angesprochener Inhalte ausgeschlossen.//
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