Wiki-Quellcode von Gemeinnützige Ziele
Version 3.1 von Merle Hollmann am 2024/08/26 15:55
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1 | Ziel eines gemeinnützigen Vereins ist die Förderung eines gemeinnützigen Zwecks. Die Voraussetzungen dafür sind in der Abgabenordnung geregelt. Im § 52 der Abgabenordnung findet sich eine Liste mit gemeinnützigen Zwecken. Der gemeinnützige Zweck muss in der Vereinssatzung klar benannt sein. Darüber hinaus müssen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des gemeinnützigen Zwecks aufgeführt werden. Die Finanzämter haben (leider innerhalb Deutschlands teilweise unterschiedliche) genaue Anforderungen an die jeweiligen Formulierungen. | ||
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4 | Quelle: www.deutsches-ehrenamt.de/vereinsrecht/gemeinnuetzigkeit-verein/#:~~:text=Ziel%20eines%20gemeinnützigen%20Vereins%20ist,der%20Vereinssatzung%20klar%20benannt%20sein. |