Einkommensteuer und Lohnsteuer
Einkommensteuer zahlt jede Person, die in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält. Besondere Abkommen vermeiden eine „Doppelbesteuerung“ von Einkünften, die in Deutschland wie auch im Ausland erzielt wurden. Der größte Teil des Steueraufkommens stammt aus der Besteuerung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit:
Lohnsteuer:
Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Sie wird bei der Lohnzahlung vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten mit der Lohnsteuer eine monatliche Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer. Die Höhe des Lohnsteuerabzugs richtet sich nach der Höhe des Arbeitslohns, der Steuerklasse und den individuellen Freibeträgen (z.B. für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen). Wie viel Einkommensteuer die Steuerpflichtigen zahlen müssen, steht am Ende des Kalenderjahres mit dem insgesamt zu versteuernden Einkommen fest. Zu viel gezahlte Lohnsteuer wird erstattet. Die Einkommensteuer wird auf weitere Einkunftsarten erhoben, z.B. auch auf Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung. In einer Steuererklärung machen Steuerpflichtige Angaben zu ihren Einkünften, z.B. zu Summe und Art. Je höher das Einkommen ist, das der Steuer unterliegt, desto höher ist der Prozentsatz (Einkommensteuertarif) an Steuern, der gezahlt wird. Welcher Steuerbetrag anfällt, wird mit dem Einkommensteuerbescheid festgesetzt.
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- Bundesministerium der Finanzen (2024): Was Steuern sind und wozu wir sie zahlen. online: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/was-steuern-sind-und-wozu-wir-sie-zahlen.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [letzter Stand: 15.09.2024]