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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
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41 41  
42 42  Vereine, die schon vor Inkrafttreten des BGB am 01.01.1900 aktiv waren, werden als altrechtliche Vereine bezeichnet. Sie sind nicht im Vereinsregister eingetragen und tragen daher auch nicht den e.V.-Zusatz. Beispiele für altrechtliche Vereine ist u.a. die Hamburger Liedertafel von 1823.
43 43  
44 -=== Eingetragene Genossenschaft (EG) ===
44 +=== Was war nochmal das andere?? ===
45 45  
46 -Die eingetragene Genossenschaft (kurz: eG) ist eine juristische Person die ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Genossenschaftsregister erlangt. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder einer Genossenschaft sind im Genossenschaftsgesetz (GenG) festgelegt. Hiernach müssen sich mindestens drei Mitglieder finden, die einen Geschäftsbetrieb unterstützen, der auf wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange ausgerichtet ist.
46 +tba
47 47  
48 48  = Referenzen =
49 49  
50 50  * [[Deutsches Ehrenamt >>https://deutsches-ehrenamt.de/verein-gruenden/vereinsregister/]]
51 -* [[BWL Lexikon>>https://www.bwl-lexikon.de/wiki/eingetragene-genossenschaft/]]
52 52  
53 53  (% class="box" %)
54 54  (((