Änderungen von Dokument Rechtsformen
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Zusammenfassung
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Seiteneigenschaften (1 geändert, 0 hinzugefügt, 0 gelöscht)
Details
- Seiteneigenschaften
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- Inhalt
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... ... @@ -41,7 +41,7 @@ 41 41 42 42 Vereine, die schon vor Inkrafttreten des BGB am 01.01.1900 aktiv waren, werden als altrechtliche Vereine bezeichnet. Sie sind nicht im Vereinsregister eingetragen und tragen daher auch nicht den e.V.-Zusatz. Beispiele für altrechtliche Vereine ist u.a. die Hamburger Liedertafel von 1823. 43 43 44 -=== Waswarnochmaldasandere??===44 +=== Eingetragene Genossenschaft (EG) === 45 45 46 46 tba 47 47