Änderungen von Dokument Rechtsformen

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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
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41 41  
42 42  Vereine, die schon vor Inkrafttreten des BGB am 01.01.1900 aktiv waren, werden als altrechtliche Vereine bezeichnet. Sie sind nicht im Vereinsregister eingetragen und tragen daher auch nicht den e.V.-Zusatz. Beispiele für altrechtliche Vereine ist u.a. die Hamburger Liedertafel von 1823.
43 43  
44 -=== Was war nochmal das andere?? ===
44 +=== Eingetragene Genossenschaft (EG) ===
45 45  
46 46  tba
47 47