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Inhalt
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41 41  
42 42  Vereine, die schon vor Inkrafttreten des BGB am 01.01.1900 aktiv waren, werden als altrechtliche Vereine bezeichnet. Sie sind nicht im Vereinsregister eingetragen und tragen daher auch nicht den e.V.-Zusatz. Beispiele für altrechtliche Vereine ist u.a. die Hamburger Liedertafel von 1823.
43 43  
44 -=== Was war nochmal das andere?? ===
44 +=== Eingetragene Genossenschaft (EG) ===
45 45  
46 46  tba
47 47  
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48 48  = Referenzen =
49 49  
50 50  * [[Deutsches Ehrenamt >>https://deutsches-ehrenamt.de/verein-gruenden/vereinsregister/]]
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52 +(% class="box" %)
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54 +//Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist mit Sorgfalt recherchiert, sowie durch Quellennachweise belegt, und soll euch als Orientierungshilfe dienen, indem er bei der Entlastung eures Ehrenamtes mit grundlegenden rechtlichen Anhaltspunkten unterstützt. Es wird dabei jegliche Form der Haftung bzgl. angesprochener Inhalte ausgeschlossen.//
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