Rechtsformen

Zuletzt geändert von Merle Hollmann am 2024/09/23 16:08

Wenn man regelmäßig gemeinsam musiziert und eine feste Gruppe bildet, bildet man automatisch eine Rechtsform. Sobald man sich zusammentut, um gemeinsam zu musizieren reicht das, um als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) zu gelten. Eine Rechtsform entscheidet darüber, wer für euer Ensemble haftet, was für Steuern anfallen und wie Entscheidungen getroffen werden.  

Die GbR

Die Abkürzung GbR steht für "Gesellschaft bürgerlichen Recht". Bei der GbR handelt es sich um eine Personengesellschaft. Das bedeutet, das alle Personen eures Ensembles ein gemeinsames Ziel verfolgen (Musik machen) und für euer Ensemble grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen haften. Alle Entscheidungen, die das Ensemble betreffen, werden grundsätzlich gemeinsam von allen Mitgliedern getroffen und müssen einstimmig beschlossen werden. Oftmals treten deswegen Probleme auf, die einfach umgangen werden können, wenn sich für eine andere Rechtsform entschieden wird. Rechtsformen, in denen keine natürlichen Personen, sondern die juristische Person haftet, nennt man Körperschaften.  

Was ist eine Körperschaft und welche Körperschaften sind für ein Amateurmusikensemble sinnvoll?

Auch eine Körperschaft wird von mehreren Personen gebildet, die einen gemeinsamen Zweck – in unserem Falle den des Musizierens – verfolgen. Körperschaften, die für uns in Frage kommen und im Folgenden vorgestellt werden, sind: 

Der nicht eingetragene Verein

Der eingetragene Verein

Die gGmbH

gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die gUG

gemeinnützige Unternehmergesellschaft

Weitere Rechtsformen

RV

Vereine, die schon vor Inkrafttreten des BGB am 01.01.1900 aktiv waren, werden als altrechtliche Vereine bezeichnet. Sie sind nicht im Vereinsregister eingetragen und tragen daher auch nicht den e.V.-Zusatz. Beispiele für altrechtliche Vereine ist u.a. die Hamburger Liedertafel von 1823. 

Eingetragene Genossenschaft (EG)

Die eingetragene Genossenschaft (kurz: eG) ist eine juristische Person die ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Genossenschaftsregister erlangt. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder einer Genossenschaft sind im Genossenschaftsgesetz (GenG) festgelegt. Hiernach müssen sich mindestens drei Mitglieder finden, die einen Geschäftsbetrieb unterstützen, der auf wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange ausgerichtet ist.

Referenzen

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist mit Sorgfalt recherchiert, sowie durch Quellennachweise belegt, und soll euch als Orientierungshilfe dienen, indem er bei der Entlastung eures Ehrenamtes mit grundlegenden rechtlichen Anhaltspunkten unterstützt. Es wird dabei jegliche Form der Haftung bzgl. angesprochener Inhalte ausgeschlossen.