Änderungen von Dokument Gemeinnützigkeit

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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Dokument-Autor
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1 -XWiki.Andi
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Inhalt
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50 50  Generell sollte ein Verein regelmäßig prüfen, welche Steuern für ihn individuell relevant sind. Als Körperschaft ist der Verein dem Steuerrecht unterworfen, aufgrund der Gemeinnützigkeit ist aber in der Regel mit Vergünstigungen bzw. Einsparungen bei der [[Gewerbesteuer>>doc:Glossar.Gewerbesteuer.WebHome]], der [[Umsatzsteuer >>doc:Glossar.Umsatzsteuer.WebHome]]und der [[Körperschaftsteuer>>doc:Glossar.Körperschaftsteuer.WebHome]] zu rechnen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Besonders zu beachten sind die vier steuerlichen Sphären.
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52 52  Was genau die vier steuerlichen Sphären sind und was es zu beachten gilt, erfahrt ihr[[ hier>>doc:Bildungsformate.Vereine & Gemeinnützigkeit.Die vier Sphären .WebHome]].
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56 +//Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist mit Sorgfalt recherchiert, sowie durch Quellennachweise belegt, und soll euch als Orientierungshilfe dienen, indem er bei der Entlastung eures Ehrenamtes mit grundlegenden rechtlichen Anhaltspunkten unterstützt. Es wird dabei jegliche Form der Haftung bzgl. angesprochener Inhalte ausgeschlossen.//
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