Änderungen von Dokument Gemeinnützigkeit
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Zusammenfassung
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Details
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- Inhalt
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... ... @@ -22,7 +22,7 @@ 22 22 23 23 Die Gemeinnützigkeit eines Vereines wird in regelmäßigen Abständen vom Finanzamt geprüft. 24 24 25 -== Mein Verein und das Finanzamt 25 +== Mein Verein und das Finanzamt == 26 26 27 27 Vereine, die gemeinnützige Zwecke verfolgen sind von der Abgabe einer Körperschaftssteuererklärung befreit. Das Finanzamt überprüft jedoch alle drei Jahre, ob die Bedingungen für die Gemeinnützigkeit weiterhin erfüllt sind. Daher ist es erforderlich, zumindest eine [[Gemeinnützigkeitserklärung (Gem1)>>doc:Glossar.Gemeinnützigkeitserklärung.WebHome]] einzureichen, auch wenn keine weiteren Steuererklärungen nötig sind. Vereine, die die Umsatzgrenze von 45.000 Euro überschreiten und/oder Menschen beschäftigen, müssen jährlich eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. 28 28 ... ... @@ -33,7 +33,7 @@ 33 33 In Hamburg ist das Finanzamt Hamburg-Nord für alles rund um gemeinnützige Vereine in Hamburg zuständig und damit euer geeigneter Ansprechpartner: 34 34 35 35 {{info}} 36 -**Kontakt: ** 36 +**Kontakt: ** 37 37 Finanzamt Hamburg-Nord 38 38 Webseite: www.hamburg.de/service/info/11252796/ 39 39 Adresse: Borsteler Chaussee 45 ... ... @@ -43,9 +43,9 @@ 43 43 Mail: FAHamburgNord@finanzamt.hamburg.de 44 44 {{/info}} 45 45 46 -Der Verein wird als steuerpflichtig angemeldet und bekommt eine eigene Steuernummer zugewiesen, die künftig für die Zuordnung aller Steuerunterlagen eures Vereins verwendet wird. Nach dem ersten Geschäftsjahr eueres Vereines müsst ihr eine [[Steuererklärung>>doc:Glossar.Steuererklärung.WebHome]] einreichen, ob dies auch in Zukunft der Fall sein sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. 46 +Der Verein wird als steuerpflichtig angemeldet und bekommt eine eigene Steuernummer zugewiesen, die künftig für die Zuordnung aller Steuerunterlagen eures Vereins verwendet wird. Nach dem ersten Geschäftsjahr eueres Vereines müsst ihr eine [[Steuererklärung>>doc:Glossar.Steuererklärung.WebHome]] einreichen, ob dies auch in Zukunft der Fall sein sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. 47 47 48 -Alle drei Jahre ist die [[Gemeinnützigkeitserklärung (Gem1)>>doc:Glossar.Gemeinnützigkeitserklärung.WebHome]] bei dem Finanzamt einzureichen. 48 +Alle drei Jahre ist die [[Gemeinnützigkeitserklärung (Gem1)>>doc:Glossar.Gemeinnützigkeitserklärung.WebHome]] bei dem Finanzamt einzureichen. 49 49 50 50 Generell sollte ein Verein regelmäßig prüfen, welche Steuern für ihn individuell relevant sind. Als Körperschaft ist der Verein dem Steuerrecht unterworfen, aufgrund der Gemeinnützigkeit ist aber in der Regel mit Vergünstigungen bzw. Einsparungen bei der [[Gewerbesteuer>>doc:Glossar.Gewerbesteuer.WebHome]], der [[Umsatzsteuer >>doc:Glossar.Umsatzsteuer.WebHome]]und der [[Körperschaftsteuer>>doc:Glossar.Körperschaftsteuer.WebHome]] zu rechnen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Besonders zu beachten sind die vier steuerlichen Sphären. 51 51 ... ... @@ -56,11 +56,6 @@ 56 56 ((( 57 57 (% class="box" %) 58 58 ((( 59 - 60 -))) 61 - 62 -(% class="box" %) 63 -((( 64 64 **Inhaltsverzeichnis** 65 65 66 66 {{toc/}}