Vereine & Gemeinnützigkeit

Zuletzt geändert von Merle Hollmann am 2024/09/23 15:58

Wenn man an einer gemeinsamen Sache arbeitet, ein gemeinsames Interesse teilt, oder sich gemeinsam für ein Themenfeld besonders engagiert, also eine Gruppe bildet, die durch etwas bestimmtes verbunden ist, dann bildet man mit dieser Gruppe eine Art Interessengemeinschaft - es entsteht ein soziales Miteinander. Thematisch kann das alles bedeuten: von Sport, über Historischem zu Musik. Wir fokussieren uns in unserem Falle auf eine Gruppe, die die Amateurmusik verbindet – das kann ein Ensemble, ein Chor, ein Band oder vieles mehr sein.  

Wenn man sich mit seiner Gruppe zum regelmäßigen Musizieren, zum Proben und zu Auftreten trifft, empfiehlt es sich, sich über die Rechtsform der Gruppe Gedanken zu machen. Im Folgenden werden typische Rechtsformen im Amateurmusikbereich abgebildet und erklärt.  

Warum ist eine Rechtsform wichtig? Und was bedeutet es eigentlich eine Rechtsform zu sein?

Wenn man regelmäßig gemeinsam musiziert und eine feste Gruppe bildet, bildet man automatisch eine Rechtsform. Sobald man sich zusammentut, um gemeinsam zu musizieren reicht das, um als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) zu gelten. Eine Rechtsform entscheidet darüber, wer für euer Ensemble haftet, was für Steuern anfallen und wie Entscheidungen getroffen werden.  

Die GbR

Was ist eine Körperschaft?

Der nicht eingetragene Verein

Der eingetragene Verein

Die gGmbH

Die gUG

Die Gemeinnützigkeit

Wenn eure Rechtsform als gemeinnützig gilt, profitiert ihr von einigen Steuerbegünstigen und anderen Vorteilen. Allerdings gibt es auch einiges zu beachten. Wie man genau den Status der Gemeinnützigkeit erlangt und was es genau damit auf sich hat, erfahrt ihr hier

Referenzen

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist mit Sorgfalt recherchiert, sowie durch Quellennachweise belegt, und soll euch als Orientierungshilfe dienen, indem er bei der Entlastung eures Ehrenamtes mit grundlegenden rechtlichen Anhaltspunkten unterstützt. Es wird dabei jegliche Form der Haftung bzgl. angesprochener Inhalte ausgeschlossen.

Hier findet ihr eine Infobroschüre vom Finanzamt Hamburg zum Thema  "Gemeinnützigkeit & Vereine"

Das Finanzamt Hamburg Nord ist für die Belange von Vereinen zuständig, hier findet ihr den Kontakt:   

Wo? Borsteler Chaussee 45 
22453 Hamburg 

Telefon: 040 4279-58001 

Durchwahl: 115 

Mail: FAHamburgNord@finanzamt.hamburg.de 

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