Steuererklärung

Version 3.1 von Merle Hollmann am 2024/09/04 13:32

 

Vereine, die gemeinnützige Zwecke verfolgen sind von der Abgabe einer Körperschaftssteuererklärung befreit. Das Finanzamt überprüft jedoch alle drei Jahre, ob die Bedingungen für die Gemeinnützigkeit weiterhin erfüllt sind. Daher ist es erforderlich, zumindest eine Gemeinnützigkeitserklärung (Gem1) einzureichen, auch wenn keine weiteren Steuererklärungen nötig sind. Vereine, die die Umsatzgrenze von 45.000 Euro überschreiten und/oder Menschen beschäftigen, müssen jährlich eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.

 

Gemeinnützige Vereine, die keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreiben und die Umsatzgrenze (45.000 EUR) nicht überschreiten, müssen in der Regel nur alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. 

Relevante Unterlagen

  • Steuerformular - KSt1 (inkl. Anlage Gem) 
  • Dokumentation über Spenden 
  • Nachweise über Einnahmen und Ausgaben (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) 
  • Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) bei Jahresumsatz unter 45.000 Euro 
  • Freistellungsbescheid bei Gemeinnützigkeit 

References


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