Steuererklärung
Eine Steuererklärung ist eine Meldung, die steuerpflichtige Personen, aber auch Unternehmen abgeben müssen oder können. Sie erklärt im Fall von Privatpersonen (Einkommensteuererklärung) Einkünfte, Ausgaben und andere steuerrelevante Aspekte gegenüber dem Finanzamt. Auf der Grundlage der Steuererklärung berechnet das Finanzamt die Steuer. So wird festgestellt, ob Personen mit einer Steuererstattung oder einer Nachzahlung rechnen können.
Die Steuererklärung für mein Musikensemble
Wenn euer Ensemble die Gemeinnützigkeit erlangt hat und die Rechtsform des e. V.s gewählt hat, gelten für euch folgende Regeln:
Gemeinnützige Vereine sind verpflichtet, im ersten Jahr nach ihrer Anerkennung sowie anschließend alle drei Jahre eine Steuererklärung einzureichen, damit das Finanzamt die Einhaltung der für die Gemeinnützigkeit erforderlichen Bedingungen prüfen kann.
Vereine, die gemeinnützige Zwecke verfolgen sind von der Abgabe einer Körperschaftssteuererklärung befreit. Das Finanzamt überprüft jedoch alle drei Jahre, ob die Bedingungen für die Gemeinnützigkeit weiterhin erfüllt sind. Daher ist es erforderlich, zumindest eine Gemeinnützigkeitserklärung (Gem1) einzureichen, auch wenn keine weiteren Steuererklärungen nötig sind. Vereine, die die Umsatzgrenze von 45.000 Euro überschreiten und/oder Menschen beschäftigen, müssen jährlich eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Gemeinnützige Vereine, die keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreiben und die Umsatzgrenze (45.000 EUR) nicht überschreiten, müssen in der Regel nur alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben.
Relevante Unterlagen
- Steuerformular - KSt1 (inkl. Anlage Gem)
- Dokumentation über Spenden
- Nachweise über Einnahmen und Ausgaben (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
- Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) bei Jahresumsatz unter 45.000 Euro
- Freistellungsbescheid bei Gemeinnützigkeit
Referenzen
- ehrenamt24 Benefits GmbH (2024): Steuererklärung im Verein, online: https://www.ehrenamt24.de/wissen-fuer-vereine/vereinswiki/steuererklaerung-im-verein/ [letzter Stand: 23.09.2024]
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist mit Sorgfalt recherchiert, sowie durch Quellennachweise belegt, und soll euch als Orientierungshilfe dienen, indem er bei der Entlastung eures Ehrenamtes mit grundlegenden rechtlichen Anhaltspunkten unterstützt. Es wird dabei jegliche Form der Haftung bzgl. angesprochener Inhalte ausgeschlossen.
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