Änderungen von Dokument Steuerarten
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Zusammenfassung
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Details
- Seiteneigenschaften
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- Inhalt
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... ... @@ -26,7 +26,7 @@ 26 26 ((( 27 27 Alle Vereine, die laut Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verfolgen, sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit, vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG . 28 28 29 -Allerdings gilt diese Steuerbefreiung nicht für den Gewinn im [[wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb>>doc: Linksammlung.Bildungsformate.Vereine & Gemeinnützigkeit.Die vier Sphären .WebHome]] des Vereins. Auf Erträge aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb können sehr wohl Körperschaftssteuern anfallen.29 +Allerdings gilt diese Steuerbefreiung nicht für den Gewinn im [[wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb>>doc:Bildungsformate.Vereine & Gemeinnützigkeit.Die vier Sphären .WebHome]] des Vereins. Auf Erträge aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb können sehr wohl Körperschaftssteuern anfallen. 30 30 31 31 Dies ist immer dann der Fall, wenn die Bruttoeinnahmen, also einschließlich Umsatzsteuer, die Besteuerungsgrenze von 45.000 Euro in einem Kalenderjahr übersteigen, vgl. § 64 Abs. 3 AO. 32 32 )))