Steuerarten
Als Ensemble solltet ihr regelmäßig prüfen, welche Steuern für euch individuell relevant sind. Das ist abhängig für welche Rechtsform ihr euch entschieden habt und ob ihr den Status der Gemeinnützigkeit tragt.
Wenn ihr zum Beispiel ein Verein seid, geltet ihr als Körperschaft und seid damit dem Steuerrecht unterworfen. Wenn ihr gemeinnützig tätig seid, könnt ihr mit Vergünstigungen bzw. Einsparungen bei der Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer und der Körperschaftsteuer rechnen.
Was das genau bedeutet und wie sich die verschiedenen Steuerarten voneinander unterscheiden lassen, erklären wir euch hier.
Wichtige Steuerarten in Deutschland
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen juristischer Personen erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist das Körperschaftsteuergesetz (KStG). Der Steuersatz beträgt 15 Prozent. Das zu versteuernde Einkommen wird auf Grundlage der Steuerbilanz und der verschiedenen Steuergesetze berechnet. Es muss in einer jährlichen Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Was bedeutet das für uns?
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist die Steuer auf die objektivierte Ertragskraft eines Gewerbebetriebs. Rechtliche Grundlagen für die Erhebung der Steuer sind das Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung. Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Die Steuer ergibt sich, indem auf den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz, der mindestens 200 Prozent betragen muss, angewandt wird.
Was bedeutet das für uns?
Einkommensteuer
Einkommensteuer zahlt jede Person, die in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält. Besondere Abkommen vermeiden eine „Doppelbesteuerung“ von Einkünften, die in Deutschland wie auch im Ausland erzielt wurden. Der größte Teil des Steueraufkommens stammt aus der Besteuerung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit:
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Sie wird bei der Lohnzahlung vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten mit der Lohnsteuer eine monatliche Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer. Die Höhe des Lohnsteuerabzugs richtet sich nach der Höhe des Arbeitslohns, der Steuerklasse und den individuellen Freibeträgen (z.B. für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen). Wie viel Einkommensteuer die Steuerpflichtigen zahlen müssen, steht am Ende des Kalenderjahres mit dem insgesamt zu versteuernden Einkommen fest. Zu viel gezahlte Lohnsteuer wird erstattet. Die Einkommensteuer wird auf weitere Einkunftsarten erhoben, z.B. auch auf Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung. In einer Steuererklärung machen Steuerpflichtige Angaben zu ihren Einkünften, z.B. zu Summe und Art. Je höher das Einkommen ist, das der Steuer unterliegt, desto höher ist der Prozentsatz (Einkommensteuertarif) an Steuern, der gezahlt wird. Welcher Steuerbetrag anfällt, wird mit dem Einkommensteuerbescheid festgesetzt.
Was bedeutet das für uns?
Umsatzsteuer
Mit der Umsatzsteuer wird der gesamte private und öffentliche Verbrauch besteuert. Kaufen Endverbraucherinnen und Endverbraucher Waren oder Dienstleistungen, zahlen sie darauf die Umsatzsteuer. Im Auftrag des Finanzamtes addieren die Unternehmen auf den eigentlichen (Netto-) Preis einen Betrag in Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer und führen diesen nach dem Verkauf dann an das Finanzamt ab. Die Unternehmerin oder der Unternehmer nimmt somit die Steuer für den Fiskus ein. Die Konsumentinnen und Konsumenten tragen folglich die Umsatzsteuer. In Deutschland beträgt der Regelsteuersatz auf die meisten Waren wie Kleidung, Möbel oder Elektrogeräte 19 Prozent. Auch auf Dienstleistungen wie den Friseurbesuch oder Handwerkerarbeiten wird dieser Satz erhoben. Ausnahmen gelten für täglich benötigte Güter: Lebensmittel wie Brot, Obst, Gemüse oder Fleisch unterliegen einem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent. Dadurch sollen die Konsumierenden bei unverzichtbaren Waren entlastet werden. Getränke sind von dieser Ermäßigung ausgenommen. Gastronomieumsätze hingegen unterliegen derzeit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer?
Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Steuerart, werden jedoch unterschiedlich verwendet. Unternehmen sprechen von der Umsatzsteuer, da diese auf den Nettoumsatz addiert wird. Seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher hat sich der Begriff „Mehrwertsteuer“ durchgesetzt – obwohl er eigentlich umgangssprachlich ist.
Was bedeutet das für uns?
Kleinunternehmerregelung:
Diese Regelung besagt, dass die Umsatzsteuer nur fällig wird, wenn im Vorjahr der Bruttojahresumsatz über 22.000 Euro lag und der Jahresumsatz im laufenden Jahr voraussichtlich die Grenze von 50.000 Euro übersteigt. Falls diese Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommt, muss keine Umsatzsteuer erhoben werden. Um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen zu können, muss dies aber entsprechend beim Finanzamt beantragt werden.
Abbildung: Steuern in Deutschland
Referenzen
- Bundesministerium der Finanzen (2024): Was Steuern sind und wozu wir sie zahlen, online: https://www.bundesfinanzministerium.de/ [letzter Stand: 23.09.2024]
- Deutsches Ehrenamt (2024): Steuern im Verein. Gemeinnützigkeit schützt nicht vor Steuerzahlungen, online: https://deutsches-ehrenamt.de/steuern/ [letzter Stand: 23.09.2024]
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist mit Sorgfalt recherchiert, sowie durch Quellennachweise belegt, und soll euch als Orientierungshilfe dienen, indem er bei der Entlastung eures Ehrenamtes mit grundlegenden rechtlichen Anhaltspunkten unterstützt. Es wird dabei jegliche Form der Haftung bzgl. angesprochener Inhalte ausgeschlossen.
Hier findet ihr eine Übersicht über alle Steuerarten vom Bundesfinanzministerium: