Spenden

Zuletzt geändert von Merle Hollmann am 2024/09/23 15:14

Was ist eigentlich eine Spende?

Wenn ihr als gemeinnützige Organisation Spenden erhaltet, müsst ihr auf diese Form des Einkommens keine Einkommensteuer, keine Körperschaftssteuer und keine Umsatzsteuer abführen. Voraussetzung dafür ist, dass ihr ein gemeinnütziger Verein (bzw. gGmbH oder gUG) seid und dies auch bei dem für euch zuständigen Finanzamt bekannt ist. Die Spendensumme muss ebenfalls für den gemeinnützigen Zweck eures Vereins verwendet werden. 

Um zu überprüfen, ob es sich aus Sicht des Finanzamts um eine Spende handelt, gibt es also folgende Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:  

  • Voraussetzung 1: keine Gegenleistung  

Bei einer Spende muss es sich um eine “unentgeltliche Zuwendung” handeln. Sie darf nicht an eine Gegenleistung geknüpft sein. Eine vermeintliche Spende mit vereinbarter bzw. tatsächlich erfolgter Gegenleistung ist nicht uneigennützig und damit auch keine Spende mehr.   

  • Voraussetzung 2: Freiwilligkeit  

Eine Spende im Sinne des Steuerrechts liegt nur vor, wenn die Spender*innen nicht zur Zuwendung verpflichtet waren (Pflichtspenden). 

  • Voraussetzung 3: steuerbegünstigter Zweck  

Eine steuerbegünstigte Spende muss für einen steuerbegünstigten Zweck verwendet werden. Das sind gemäß Abgabenordnung “gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke”. Zudem braucht euer Verein die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und muss die Spendensumme für satzungsgemäße Zwecke einsetzen. 

Ebenfalls zu beachten ist, dass es verschiedene Spendenarten gibt, zwischen denen unterschieden werden muss.  

Welche verschiedenen Spendenarten gibt es?

Geldspende

Hier ist der Name Programm. Das Ensemble bekommt von dem*der jeweiligen Spender*in Geld gespendet. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die Spende in bar oder via Überweisung/PayPal etc. erfolgt. Spender*in können Privatpersonen, aber auch Firmen und Unternehmen sein.  

Für Kleinspenden bis zu 300 Euro genügt ein vereinfachter Spendennachweis zur steuerlichen Absetzung. 

Geldspenden jeder Summe können immer mit einer Spendenbescheinigung vom gemeinnützigen Verein bestätigt werden.  

Sachspende

Sachspenden sind Gegenstände, die der Verein unentgeltlich – und natürlich auch freiwillig – erhält (z.B. Kleidung, Notenmaterial, Instrumente, Möbel, Geräte). Für die Spendenbescheinigung muss der Wert der Spende aufgeführt werden. Bei neuen Gegenständen kann die Rechnung beigefügt werden. Bei älteren oder gebrauchten Gegenständen muss der Verein den gegenwärtigen Verkaufswert abschätzen, wobei Alter, Kaufpreis und Abnutzung berücksichtigt werden. 

Aufwandsspende

Hierunter fallen alle Ausgaben, die Personen zugunsten des Ensembles leisten, aber nicht in Rechnung stellen (z. B. Fahrten zu Konzerten oder Probewochenenden, die aus eigener Tasche bezahlt werden).  

Auch hierfür kann die spendende Person eine Spendenbescheinigung vom Verein bekommen.  

Vergütungsspende

Hierbei geht es um keinen Geldbetrag an sich, sondern um die Spende von Zeit. Der*Die Spender*in hilft regelmäßig bei eurem Verein aus, was auch vertraglich geregelt ist, verzichtet allerdings auf eine Form der Lohnentschädigung.  

Auch hier kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden, die als Sonderausgabe in der Steuererklärung des*der Spender*in aufgelistet werden kann.  

Jetzt ist schon oft das Wort Spendenbescheinigung gefallen. Was aber eigentlich ist das?  

Die Spendenbescheinigung

Das Wichtigste vorab: formell wird die Spendenbescheinigung “Zuwendungsbestätigung” genannt. Unter diesem Namen findest du dafür passende Infos und ggf. Formulare.  

Nur gemeinnützige Vereine können überhaupt Spendenbescheinigungen ausstellen. Spenden können in der Steuererklärung abgesetzt werden, wenn eine Spendenbescheinigung vorliegt. Abzusetzen sind rund 20 Prozent der Jahreseinkünfte.  

Es wird zwischen Groß- und Kleinspenden unterschieden. Handelt es sich bei einer Spende um einen Betrag unter 300 Euro, wird meistens keine Spendenbescheinigung benötigt. Hier reicht dem Finanzamt in der Regel eine Buchungsbestätigung der Bank. Folgende Infos sind bei einer Kleinspende für das Finanzamt wichtig:  

Kleinspende

  • Name und Kontonummer von Empfänger*in & Spender*in 
  • Betrag (in Euro) & Buchungstag 
  • Steuerbegünstigter Zweck 
  • Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt 

Großspende

Hierfür gibt es eine gesetzliche Vorlage, die ihr hier finden könnt.

Relevante Formulare:  

010 – Bestätigung über Geldzuwendung / Verein (für Geldspenden, Mitgliedsbeiträge, Aufwandsspenden, Vergütungsspenden) 

115 – Bestätigung über Sachzuwendung / Verein (für Sachspenden) 

Generell gilt: Spendenbescheinigungen müssen den amtlichen Vorgaben genau entsprechen, deshalb sollte man abgesehen von der vereinfachten Zuwendungsbescheinigung dafür keine eigenen Formulare aufsetzen. Ausstellungsberechtigt sind nur Personen, die den Verein gemäß Satzung nach außen vertreten dürfen, zum Beispiel Vereinsvorstände. 

Referenzen

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist mit Sorgfalt recherchiert, sowie durch Quellennachweise belegt, und soll euch als Orientierungshilfe dienen, indem er bei der Entlastung eures Ehrenamtes mit grundlegenden rechtlichen Anhaltspunkten unterstützt. Es wird dabei jegliche Form der Haftung bzgl. angesprochener Inhalte ausgeschlossen.