Bild- und Persönlichkeitsrechte

Zuletzt geändert von Merle Hollmann am 2024/10/01 12:22

Wenn man aktiv in einem Verein tätig ist, kommt man nicht drum herum sich mit Datenschutz und der DSGVO auseinanderzusetzen. Aber warum ist die DSGVO eigentlich so wichtig und was wird mit dem Datenschutzgesetz eigentlich geschützt?  

Dazu empfiehlt es sich, sich mit den Bild- und Persönlichkeitsrechten auseinanderzusetzen. Denn im Datenschutz geht es vor Allem um den Schutz personenbezogener Daten. Was das genau bedeutet und wie man erkennt, was genau personenbezogene Daten sind, lässt sich am besten verstehen, wenn man sich folgende Gesetze etwas genauer anschaut.

Was genau ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein grundlegendes Recht, das jede Person davor schützt, dass verschiedene Aspekte der eigenen Person (wie der Name, das Bildnis, die Privatsphäre) geschützt werden. Damit stellt das Gesetz sicher, dass jede Person die Kontrolle über ihre persönlichen Informationen und ihr Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit hat.  

Jetzt bist du vielleicht über das Wort “Bildnis” gestolpert und fragst dich, was genau damit gemeint ist.  

Was ist ein Bildnis?

Ein Bildnis ist eine Abbildung von Personen. Dabei ist es unabhängig um was für eine Darstellung es sich handelt und um was für ein Medium (Also ob es ein Foto ist oder ein Gemälde etc.). Sobald die Person von Bekannten erkannt wird, handelt es sich um ein Bildnis.   

Was ist das Recht am eigenen Bild?

Denn ein spezielles Persönlichkeitsrecht, was unter die allgemeinen Persönlichkeitsrechte fällt ist das Recht am eigenen Bild. Dieses Recht am eigenen Bild ist in unserem Falle besonders wichtig, wenn es um die Verbreitung von Fotos von Vereinsmitgliedern etc. geht.  

Bildnisse dürfen nur mit der Einwilligung der darauf abgebildeten Person verbreitet werden. Dabei kann dieser Verbreitung auf zwei verschiedene Arten zugestimmt werden.  

  • Die abgebildete Person kann schriftlich bestätigen, dass es okay ist, wenn das Bild verbreitet wird (das nennt sich in dem Fall die explizite Einwilligung).  
  • Oder aber die Einwilligung erfolgt durch schlüssiges Verhalten der Person, wenn eine musizierende Person zum Beispiel aktiv an einem Konzert teilnimmt und auf der Bühne steht (das nennt sich konkludent).  

Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die Einwilligung bei Kindern unter 18 Jahren durch die erziehungsberechtigte Person erfolgen muss. Wenn die Person, die abgebildet wird, verstorben ist, muss man sich bis 10 Jahre nach dem Tod die Einwilligung zu Verbreitung von Angehörigen der abgebildeten Person einholen.  

Ausnahmeregelungen

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo man sich nicht explizit eine Einwilligung der abgebildeten Person einholen muss:  

  • Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte --> Jugend Musiziert Wettbewerb 
  • Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder einer anderen Örtlichkeit erscheinen. --> Foto von Elbphilharmonie, wo jemand aus dem Ensemble zufällig daneben steht.  
  • Bilder von Versammlungen, an denen die dargestellte Person teilgenommen hat. --> Mitgliederversammlung oder großes öffentliches Chorkonzert, Demonstration etc.  
  • Bildnisse, deren Verbreitung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Und die Rückausnahme

Wie das fast immer bei Gesetzen ist, gibt es von den Ausnahmen auch eine Rückausnahme. Die Verbreitung eines Bildnisses ist unzulässig, wenn dadurch berechtigte Interessen der abgebildeten Person oder ihrer Angehörigen verletzt werden. 

Um zu schauen, ob man ein Bild ohne weiteres (also ohne Einwilligung der darauf abgebildeten Personen) verbreiten darf, gibt es eine Checkliste, die man durchgehen kann. 

Wann darf ein Bildnis verbreitet werden?

Wann darf ein Bildnis verbreitet werden?

Abbildung: Wann darf ein Bildnis verbreitet werden?

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